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Auswertung Ihrer Westnetz-Belege · 72 Dokumente

Ihre KWK-Abrechnung im Klartext

Wir haben alle Abrechnungen Ihres Erdgas-BHKW (BHKW 5, 48,22 kW) von Dezember 2022 bis Juni 2026 durchgerechnet — Beleg für Beleg.

Das Wichtigste in einem Satz: Westnetz hatte den KWKG-Zuschlag ab dem 27. März 2023 über drei Jahre lang nicht abgerechnet und das am 6. Juli 2026 eingeräumt und nachgezahlt — die Abrechnung selbst ist heute korrekt; dass in 11 Monaten kein Zuschlag steht, liegt an einer jährlichen Obergrenze und nicht an einem Fehler.

Ihre Frage: Wurde der KWKG-Zuschlag richtig abgerechnet?

Ja — nach heutigem Stand ist sie korrekt. Wir haben alle 72 Belege nachgerechnet. Das Ergebnis lässt sich vollständig durch eine Regel erklären, die im Beleg selbst nicht erklärt wird:

28 Monatevoll bezuschlagt — bis das Jahreskontingent erreicht war
4 Monateanteilig — in diesen Monaten wurde die Jahresgrenze mitten im Monat erreicht
11 Monateohne Zuschlag — Kontingent für das jeweilige Jahr bereits ausgeschöpft
79.184,48 €
KWKG-Zuschlag, den Sie insgesamt bekommen haben (netto)
169.430 €
wurden im Juli 2026 auf einen Schlag nachgezahlt (brutto)
11 Monate
ohne jeden Zuschlag — auch nach der Korrektur
3.500 h
Jahresgrenze 2025 und 2026 — davor 4.000 h (2024)
552 Tage
lagen im Mittel zwischen Monatsende und Abrechnung (längster Fall: 1.193 Tage)

1. Was Ihnen pro Monat an KWKG-Zuschlag gutgeschrieben wurde

Der KWKG-Zuschlag ist der Bonus, den Sie zusätzlich zum Strompreis für KWK-Strom bekommen: 16 Cent je eingespeiste Kilowattstunde und 8 Cent je selbst verbrauchte Kilowattstunde.

So lesen Sie das Bild: jede Säule ist ein Monat. Je höher die Säule, desto mehr Geld. Rote Säulen mit Höhe null sind Monate, in denen gar kein Zuschlag abgerechnet wurde.

Zuschlag abgerechnet ⚠ kein Zuschlag im Beleg

↔ seitlich wischen für alle Monate

2. Wie viel Strom Ihr BHKW erzeugt — und wohin er geht

Der erzeugte Strom teilt sich in zwei Wege: was Sie ins Netz einspeisen und was Sie selbst im Betrieb verbrauchen. Beide Wege werden unterschiedlich vergütet.

So lesen Sie das Bild: drei Linien über die Zeit. Die obere Linie ist die Gesamterzeugung, die beiden unteren zeigen die Aufteilung. Fahren Sie mit der Maus über die Grafik, um die Werte eines Monats zu sehen.

Erzeugung gesamt ins Netz eingespeist selbst verbraucht

↔ seitlich wischen für alle Monate

3. Wann das Geld tatsächlich geflossen ist

Diese drei Säulen zeigen, was Westnetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 gutgeschrieben hat. Entscheidend ist das Datum: alle drei Beträge wurden erst am 6. Juli 2026 abgerechnet — für Strom, den Sie teils drei Jahre vorher erzeugt haben.

So lesen Sie das Bild: je höher die Säule, desto mehr Geld kam für dieses Jahr — aber eben alles erst 2026. Zwischen dem Ende eines Abrechnungsmonats und seiner Abrechnung lagen im Mittel 552 Tage, im längsten Fall 1.193 Tage — also gut drei Jahre. Ob dafür Zinsen anfallen, ist die zweite Frage an Westnetz.

↔ seitlich wischen

Was Schritt für Schritt passiert ist

1
Bis 26. März 2023 war alles korrekt. Die Abrechnungen enthalten die Zuschlags-Position mit 16,00 Cent je Kilowattstunde — zum Beispiel Dezember 2022: 778 kWh × 16 Cent = 124,48 €.
2
Ab dem 27. März 2023 fehlt die Zuschlags-Position. In allen Abrechnungen, die diesen Zeitraum betreffen, steht nur noch der normale Strompreis — ohne Hinweis, ohne Begründung. Dass genau dieser Stichtag gilt, bestätigt Westnetz selbst: der spätere Verrechnungsbeleg läuft vom 27.03.2023 bis 31.12.2023.
3
Am 6. Juli 2026 hat Westnetz korrigiert. An einem einzigen Tag kamen 8 Storno- und 10 Korrekturrechnungen sowie 34 neue Monatsabrechnungen — zusammen rund 169.430 € brutto Nachzahlung.
4
11 Monate blieben außen vor. In diesen Monaten fehlt der Zuschlag auch in der neuen Abrechnung — und zusätzlich der komplette Abschnitt zur Vergütung Ihres Selbstverbrauchs. Das sind 94.208 kWh Einspeisung und 237.321 kWh Selbstverbrauch.

Die Erklärung: Ihr Zuschlag ist pro Jahr gedeckelt

Der KWKG-Zuschlag wird nicht für jede erzeugte Kilowattstunde gezahlt, sondern nur bis zu einer bestimmten Zahl von Vollbenutzungsstunden pro Kalenderjahr. Ist diese Grenze erreicht, gibt es für den Rest des Jahres keinen Zuschlag mehr — die Anlage läuft weiter, der Strom wird weiter vergütet, nur eben ohne Bonus.

Rechnen Sie es nach: die im Jahr bezuschlagte Menge geteilt durch die Anlagenleistung von 48,22 kW ergibt eine glatte Stundenzahl — auf die Kilowattstunde genau.

Jahrbezuschlagte Menge kWh= Vollbenutzungsstunden letzter Monat mit Zuschlag
2023196.0124.0652023-11
2024192.8804.0002024-08
2025168.7703.5002025-06
2026168.7703.5002026-06

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: die 11 Monate ohne Zuschlag und die 4 nur anteilig bezuschlagten Monate sind kein Fehler, sondern die Folge dieser Grenze — in den Teilmonaten wurde sie mitten im Monat erreicht. Zweitens: Ihr Kontingent für 2026 ist seit Juni aufgebraucht. Für Juli bis Dezember 2026 ist kein weiterer Zuschlag zu erwarten — das sollten Sie in der Planung berücksichtigen.

Eine Frage bleibt: 2024 lag die Grenze bei 4.000 Stunden, seit 2025 bei 3.500. Woraus sich diese Absenkung ergibt, steht in keinem Beleg. Danach fragen wir bei Westnetz.

Noch offen: für Ihre PV-Anlage gibt es überhaupt keine Abrechnung

Ihre PV-Anlage „Hausdach" (79,79 kWp, MaStR SEE978071909235) ist seit dem 13.04.2023 in Betrieb — also seit über drei Jahren. In keinem der 72 geprüften Belege taucht sie auf; sämtliche Abrechnungen betreffen ausschließlich das BHKW.

Das kann zwei Gründe haben: Entweder fehlt die Abrechnung tatsächlich, oder Westnetz führt die Anlage als reine Eigenversorgung, für die keine erstellt wird. Beides lässt sich nur beim Netzbetreiber klären — die Frage steht deshalb im vorbereiteten Schreiben. Weil Ihre PV vorrangig vor dem BHKW verbraucht wird, hängt daran zugleich, wie sauber der Eigenverbrauch des BHKW überhaupt abgegrenzt ist.

Was heißt das für Sie? Für die Vergangenheit: Der Zuschlag, der Ihnen zusteht, ist inzwischen abgerechnet — verspätet, aber vollständig. Ein offener Betrag aus den Monaten ohne Zuschlag besteht nach unserer Prüfung nicht. Was offen bleibt, sind zwei andere Punkte: die Abrechnung Ihrer PV-Anlage und die Frage, ob Ihnen für die um Jahre verspätete Auszahlung Zinsen zustehen.

Ihr Förderkontingent

Der KWKG-Zuschlag wird nicht unbegrenzt gezahlt, sondern für 30.000 Vollbenutzungsstunden. Davon sind bis Juni 2026 verbraucht:

11.756 h

39,2 % verbraucht — bei der Laufleistung des letzten Jahres reicht die Förderung noch rund 10 bis 11 Jahre. Für die Frage der fehlenden Monate heißt das: ein aufgebrauchtes Kontingent kann nicht die Erklärung sein.

Alle Monate als Tabelle anzeigen (43 Zeilen) — mit dem Original-Beleg als PDF

Zu jedem Monat können Sie den Original-Beleg von Westnetz direkt öffnen. Ein „+1" hinter dem PDF bedeutet, dass es für diesen Monat noch eine ältere, inzwischen ersetzte oder stornierte Fassung gibt.

BelegMonatBeleg-Nr.Erzeugung kWhEinspeisung kWh Selbstverbrauch kWhKWKG-Zuschlag €
PDF+12022-12G010090704394–778–124,48
PDF2023-01G010090704395–737–117,92
PDF2023-02G010090704397–1.902–304,32
PDF+22023-033100003501394.7259874.231496,40
PDF+12023-0431000035014630.4537.11723.3363.005,60
PDF+12023-0531000035014722.8438.92913.9142.541,76
PDF+12023-0631000035016310.6026.0584.5441.332,80
PDF+12023-0731000035016510.5525.3695.1831.273,68
PDF+22023-0831000035016732.76417.55915.2054.025,84
PDF+22023-0931000035016827.24213.30813.9343.244,00
PDF+22023-1031000035016928.62510.54118.0843.133,28
PDF+22023-1131000035017033.2645.89127.3732.361,20
PDF+22023-1231000035018636.4326.40830.024kein Zuschlag
PDF+32024-0131000035020035.8288.90126.9273.578,32
PDF+22024-0231000035020731.3848.60822.7763.199,36
PDF+22024-0331000035020832.09111.23020.8613.465,68
PDF2024-0431000035020924.79310.65014.1432.835,44
PDF2024-0531000035021121.63011.09010.5402.617,60
PDF2024-0631000035021223.51612.73710.7792.900,24
PDF2024-073100003502139.2485.3013.9471.163,92
PDF2024-0831000035021423.03810.73912.2991.687,84
PDF2024-0931000035021523.0819.28913.792kein Zuschlag
PDF2024-1031000035021630.4916.68323.808kein Zuschlag
PDF2024-1131000035021731.1053.67127.434kein Zuschlag
PDF2024-1231000035021933.6184.13629.482kein Zuschlag
PDF2025-0131000035022333.2365.04428.1923.062,40
PDF2025-0231000035022431.4137.69323.7203.128,48
PDF2025-0331000035022930.8134.80226.0112.849,20
PDF2025-0431000035023028.4329.56218.8703.039,52
PDF2025-0531000035023124.54010.93513.6052.838,00
PDF2025-0631000035023222.28410.34011.9442.381,76
PDF2025-0731000035023925.75811.67214.086kein Zuschlag
PDF2025-0831000035024023.74911.57812.171kein Zuschlag
PDF2025-0931000035024128.24116.14612.095kein Zuschlag
PDF2025-1031000035024335.19512.75522.440kein Zuschlag
PDF2025-1131000035024531.2597.15024.109kein Zuschlag
PDF2025-1231000035024632.6004.72027.880kein Zuschlag
PDF2026-0131000035025334.4739.07925.3943.484,16
PDF2026-0231000035025532.03810.57421.4643.408,96
PDF2026-0331000035025634.41812.25322.1653.733,68
PDF2026-0431000035025828.20612.44515.7613.252,08
PDF2026-0531000035025926.17311.30714.8662.998,40
PDF2026-0631000035026019.4109.39410.0161.598,16

Wie wir geprüft haben. Die Belege sind teils Scans, die per Texterkennung gelesen werden mussten — Lesefehler sind dabei möglich. Deshalb wurde jeder Monat ohne Zuschlag zweifach gegengeprüft: rechnerisch (der ausgewiesene Nettobetrag geht in allen elf Belegen exakt aus den sichtbaren Positionen auf — ein übersehener Zuschlag hätte ihn erhöht) und visuell (ein zweites KI-System hat alle 55 Seiten als Bild angesehen, ohne eine Zuschlagsposition zu finden). Auf die visuelle Prüfung allein würden wir uns allerdings nicht stützen: In einer Kontrolle an vier Belegen, die nachweislich einen Zuschlag enthalten, hat dasselbe Bildmodell ihn bei einem davon übersehen. Tragend ist deshalb die Rechenprobe, nicht der Bildabgleich. Zwei Fehler auf unserer Seite sind bei diesen Runden aufgefallen und korrigiert worden: im April 2026 war der Selbstverbrauchs-Zuschlag von 1.260,88 € sehr wohl abgerechnet, und für März 2023 waren zwei Belege für unterschiedliche Teile des Monats fälschlich als Ersatz voneinander behandelt worden (78,88 € zu wenig).

Grundlage: 72 Westnetz-Belege für BHKW 5 (Marktlokation 50648814602, MaStR SEE974208934569, Inbetriebnahme 19.12.2022), von Ihnen am 22.07.2026 hochgeladen. Zuschlagsbeträge sind aus Menge × Satz nachgerechnet und gegen den Belegbetrag geprüft. Die Abrechnungen Ihrer vier Biogas-BHKW, der ORC-Einheit und der PV-Anlage sind hier nicht enthalten. Stand 23.07.2026.